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Was ist neu im Europäischen Kennzeichnungsrecht für Heimtierfuttermittel?

Nachfolgend fasst Ihnen Dr. Stephan Dreyer die wichtigsten Infos zum neuen  Europäischen Kennzeichnungsrecht für Heimtierfuttermittel, welches ab 1.9.2011 in Kraft tritt, zusammen:

von Dr. Stephan Dreyer

  • Maßgeblich ist die EU-VO 767/2009
  • alle Heimtierfuttermittel, die noch nach altem Recht gekennzeichnet sind, dürfen bis zum 31.08.2011 in Verkehr gebracht werden und nach diesem Datum bis zur Erschöpfung der Bestände (Ablauf MHD) in Verkehr bleiben  („in Verkehr bringen“ heißt:  im Lager eintreffen)
  • Die Verordnung gilt für alle Kennzeichnungen, Verpackungen und Aufmachungen, also nicht nur auf der Packung selbst, sondern bei jeglicher Produktkommunikation
  • Alle Kennzeichnungs- und Aufmachungsinhalte dürfen die Aufmerksamkeit besonders lenken auf
    – Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Stoffen
    – spezifische nährstoffbezogene Merkmale
    – Verfahren
    – spezifische damit verbundene Funktionwenn objektiv, durch Behörde nachprüfbar und für Verwender verständlich und (auf Anfrage durch Behörde) wissenschaftliche Begründungen für die Angaben vorgelegt,  werden aus entweder öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Belegen oder dokumentierten Eigenforschungsarbeiten des Unternehmens.
  • D.h. keine Irreführung oder „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“
  • Aus dem Inverkehrbringer wird der Kennzeichnungsverantwortliche (TRIXIE)
  • Kennnummer der Partie nun auch für Einzelfuttermittel zwingend
  • Betriebsnummer für alle Futtermittelkennzeichnungen
  • Einzelfuttermittel:- Angabe der Tierarten/Tierkategorien, falls Einzelfuttermittel mit Zusatzstoffen vorliegen
    – Verwendungshinweise, falls Einzelfuttermittel mit Zusatzstoffen vorliegen
    – Zusatzstoff-MHD, falls Einzelfuttermittel mit Zusatzstoffen vorliegen
  • Mischfuttermittel:- Angabe der „Zusammensetzung“ (also Auflistung der Zutaten in absteigender Reihenfolge) wird nun für alle Heimtiermischfuttermittel erforderlich
    – Bezeichnung und Gewichtsprozent eines Einzelfuttermittels, falls sein Vorhandensein durch Kennzeichnung in Worten, Bildern oder Grafiken betont ist
  • Wenn Kategorien-Kennzeichnung bei der Zusammensetzung gewählt wurde und/ oder wenn Zusatzstoffe enthalten sind:
    – Kostenfreie Telefonnummer oder „ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel“
    – (Internetadresse) für entsprechende „zusätzliche Informationen“, nämlich über die Futtermittelzusatzstoffe und/oder die enthaltenen Einzelfuttermittel
  • Inhaltsstoffe heißen nun „Analytische Bestandteile“
    – „Rohprotein“ darf durch „Protein“ ersetzt werden
    – Rohfett wird „Rohöle und Rohfette“ bzw. „Rohöle und –fette“ oder „Fettgehalt“
    – Rohasche darf durch „Ascherückstand“ oder „anorganischer Stoff“ ersetzt werden
    – Toleranzen werden neu gefasst, zwischenzeitlich mit neuer Verordnung erweitert
    – Zusatzstoffkennzeichnungen nach Funktionsgruppen und Kategorien
    (technologische, sensorische und ernährungsphysiologische Zusatzstoffe) sowie weitere
    Einzelfallbesonderheiten bei den Zusatzstoffe

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