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Hundehaftpflicht in den unterschiedlichen Bundesländern

Hundehaltung in Deutschland Dass die Kommunen in Deutschland für die Haltung eines Hundes eine Hundesteuer erheben, dürfte den meisten bekannt sein. Doch wussten Sie, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften für das Führen und Halten von Hunden hat? Es gibt keine einheitlichen Hundegesetze in Deutschland. Nun ja, das stimmt so nicht ganz – keine allgemeine Regel ohne Ausnahme. Es gibt ein „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (HundVerbrEinfG), welches für die ganze Bundesrepublik gilt. Es dient einigen Hundeverordnungen als Basis, um die Hundehaltung zu regeln. Wie der Name schon verrät, betrifft das HundVerbrEinfG ausschließlich gefährliche Hunde, die im Volksmund meist als Kampfhunde bezeichnet werden. Im Gesetzestext sind diverse Hunderassen aufgelistet, bei denen der Gesetzgeber prinzipiell eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf- und Aggressionsbereitschaft des Tieres vermutet. Hierzu gehören Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Diese Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Besitzt jemand schon einen solchen Hund, unterliegt er strengen Hundehalterregeln, die in einer Länder- oder Gemeindeverordnung festgehalten sind. Die Rechte und Pflichten der Hundehalter In den meisten Hundeverordnungen wird zwischen Kampfhunden und gefährlichen Hunden unterschieden. Als Kampfhunde gelten in den meisten Bundesländern die Hunderassen, die im Bundesgesetz aufgelistet sind. Daher spricht man auch oft von Listenhunden. Darüber hinaus sind in manchen Verordnungen weitere Rassen aufgeführt, bei denen ebenfalls angenommen wird, sie seien von ihrem Wesen her gefährlich. Sollte der Hundehalter jedoch das Gegenteil nachweisen können, zum Beispiel durch die Erbringung eines Sachkundenachweises, dann ist er von den verschärften Hundehaltervorschriften befreit. Viele Landeshundegesetze enthalten auch spezielle Kriterien, die es den Behörden erlauben, jeden Hund als gefährlich einzustufen – auch einen Chihuahua. Gilt ein Hund als gefährlich, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um ihn halten zu dürfen. In den meisten Fällen gelten mindestens folgende Vorschriften für die Haltung eines gefährlichen Hundes: Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung Nachweis, dass der Hund ungefährlich ist und der Halter über die erforderliche Sachkunde verfügt Führungszeugnis vorlegen und/oder „zuverlässig“ i.S.d. Hundegesetzes sein Registrierung des Halters und Hundes Leinenpflicht im öffentlichen Raum Viele Hundeexperten, Tierschutzorganisationen und -verbände kritisieren, dass die Behörden bestimmte Hunderassen unter einen Generalverdacht stellen. Sie verweisen darauf, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass manche Hunderassen von Natur aus gefährlich sind. Dieser Sichtweise haben einige Landesregierungen Rechnung getragen, indem Sie diverse Pflichten allen Hundehaltern auferlegt haben – zum Beispiel den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Was einigen als „Abzocke“ erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sinnvolle Anschaffung. Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung Bisher haben nur Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hamburg sämtliche Hundehalter dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. In den übrigen Ländern gibt es diese Versicherungspflicht meist nur für gefährliche Hunde und Listenhunde. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist jedoch für jeden Hundebesitzer eine vernünftige Anschaffung, weil auch der kleinste Vierbeiner großen Schaden anrichten kann. So wurde beispielsweise einer Frau, die sich beim Sturz über eine schlafende Schäferhündin schwer verletzt hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen. Der Schaden hat nichts damit zu tun, dass die Hundehalterin unvorsichtig oder der Hund gefährlich war – es war einfach Pech. Selbst wenn den Tierhalter keine Schuld trifft, ist er stets schadenersatzpflichtig. Im Falle von schweren Personen- und Sachschäden kann dies extrem teuer werden. So gesehen ist eine Hundehaftpflicht für beide Seiten von Vorteil. Sie stellt sicher, dass die Geschädigten Leistungen erhalten und schützt Hundehalter vor ruinösen Schadenersatzforderungen. Mit einem solchen Versicherungsschutz ist das Gassi gehen gleich sehr viel unbeschwerter – für alle beteiligten Zwei- und Vierbeiner.

Fliegen mit Haustieren

Für Fluggesellschaften ist längst nicht mehr nur der Transport von Menschen von Bedeutung. Immer mehr Passagiere machen die Wahl der Airline von den Unterbringungsmöglichkeiten für ihre Haustiere abhängig. Dabei variieren die Möglichkeiten und Unterbringung zwischen den Fluggesellschaften stark. Auf Flügen des Anbieters Ryan Air sind Tiere beispielweise überhaupt nicht gestattet. Andere Reiseanbieter transportieren bestimmte Tiere nicht, etwa Nagetiere, da diese die Kabel des Fliegers beschädigen könnten, oder Vögel, wegen der hohen Gefahr für das Tier. Ebenfalls unterschiedlich gehandhabt wird die Frage, ob Tiere nur im Gepäckraum oder auch in der Kabine erlaubt sind. Als Faustregel gilt, dass Tiere bis zu 8 kg in die Kabine mitgenommen werden dürfen. Für den Kabinentransport empfiehlt sich eine Flugtasche. Für den Transport im Gepäckraum ist der Transport in einer Flugbox Voraussetzung. Diese können zwar am Flughafen geliehen werden, es empfiehlt sich aber, gerade bei Hunden, einige Wochen vorher selbst eine zu erwerben. So ist es möglich dem Tier Gelegenheit zu geben, sich an die Box zu gewöhnen, indem man es in der Box schlafen oder fressen lässt. Aber nicht nur bei der Fluggesellschaft sollte sich rechtzeitig informiert werden bevor das Haustier mit auf Reisen genommen wird. Auch an den Einreisebedingungen des Ziellandes kann der Urlaub scheitern. Wenn der Tierhalter über die nötigen Dokumente, wie den Heimtierausweis und eine Bescheinigung der nötigen Impfungen steht einer Reise innerhalb der EU nichts mehr im Weg. Anders ist die Situation bei der Einreise in Länder außerhalb der EU: So ist beispielweise für die Einreise nach China eine Quarantänepflicht von 7 Tagen für das Tier Pflicht.Informationen zu den jeweiligen Einreisebedingungen werden auf den Seiten der jeweiligen Botschaften veröffentlicht. Unabhängig von den rechtlichen Anforderungen zur Anreise sollten Tiere vor Abreise von einem Tierarzt gründlich durchgecheckt werden. Bei älteren Tieren ist die Belastung eines Fluges oft zu groß und kann lebensgefährlich sein. Hier ist, ebenso wie bei tragenden Tieren, von einem Flug immer abzuraten. Was es alles bei einer Reise mit Tier zu beachten gibt ist in der folgenden Infografik nochmals anschaulich dargestellt.

Zeckenalarm – Achtung vor der gefährlichen Auwald-Zecke

Frühjahr, Sommer und Herbst sind die schönsten Jahreszeiten, mit dem Hund die Natur zu entdecken. Doch das ist auch die schlimmste Zeit, in der Vierbeiner – Hunde und Katzen – von Zecken gebissen werden können. Die gefährlichen Blutsauger lauern in Büschen und auf Gräsern, um sich auf die herumstreifenden Vierbeiner fallen zu lassen und dort festzubeißen. Ihr gefährlichster Vertreter ist die Auwald-Zecke. Bis vor kurzem gab es diese Zeckenart nur in Österreich und Norditalien, jetzt aber befindet sie sich auf dem Vormarsch in den Norden. Hunde, die von ihr gebissen werden, können Hundemalaria oder „Babesiose“ bekommen, die meist tödlich verläuft. Dabei handelt es sich um eine durch „Babesia“ hervorgerufene Infektionskrankheit, die eine Zerstörung der roten Blutkörperchen und damit Blutarmut zur Folge hat. Der Hund fühlt sich matt, hat Fieber, frisst nicht und verliert an Gewicht. Ist sein Urin dunkel oder blutig, ist Alarmstufe 1 angesagt und der Hund muss sofort zum Tierarzt oder in Tierklinik gebracht werden. Bleibt die Krankheit unbehandelt, stirbt das Tier elendig an Atemnot, Anämie und Nierenversagen. Katzen verkraften diese Krankheit offensichtlich besser als Hunde und zeigen oft trotz Infektion keine Symptome. Bei manchen, vor allem jungen Kätzchen unter drei Jahren, können jedoch dieselben Anzeichen wie beim Hund auftreten. Auch dann ist unbedingt und schnell der Tierarzt aufzusuchen. Andernfalls stirbt das Kätzchen. Wie man Hund und Katze vor Zecken schützen kann Außer der Auwald-Zecke, die man an ihrem weißlich marmorierten Rückenschild mit rot-orangen Rand erkennt, sind Zecken für Hund und Katz in der Regel ungefährlich, jedoch lästig. Sehr wirksam gegen die Zeckenplage sind sogenannte Spot-on Zeckenschutz-Präparate oder Zeckensprays, die regelmäßig etwa alle vier Wochen im Nacken aufgetragen werden. Auch gibt es spezielle Halsbänder gegen Zecken. Sie sorgen dafür, dass sich weniger Zecken im Fell einnisten beziehungsweise töten diese ab. Trotzdem kann der Zeckenbefall nicht hundertprozentig verhindert werden. Deshalb sollten Hunde täglich auf Zecken abgesucht werden, bevor sie sich festsaugen können. Katzen entfernen sie meist selbst beim Putzen ihres Fells, doch kann der Kopf der Zecke in der Haut stecken bleiben. Dieser kann mit einer speziellen Zeckenzange oder Zeckenpinzette leicht entfernt werden, indem man die „Zähne“ der Zecke mit der Zange greift und solange dreht, bis sie loslässt. In welche Richtung gedreht wird, spielt überhaupt keine Rolle. Als sehr praktisch haben sich Zeckenhaken erwiesen, mit denen die Zecke ganz einfach und schmerzlos herausgehebelt wird – ganz ohne drehen. Wichtig ist, den Körper der Zecke nicht zu quetschen und damit den erregerhaltigen Speichel austreten zu lassen. Auf keinen Fall sollten Öle, Nagellack oder Klebstoffe auf die Zecke aufgetragen werden! Ratsam ist es, den Hund oder die Katze bei dieser Prozedur von einer zweiten Person festhalten zu lassen. Zecken sind sehr hart im Nehmen und können sogar ohne Nahrung mehrere Jahre überleben. Deshalb sollte man sie nach dem Entfernen unbedingt abtöten. Sollte man den Kopf nicht mit erwischt haben und er bleibt stecken, kann dieser in der Tierarztpraxis entfernt werden oder die Stelle wird lokal mit einer antibiotischen Salbe behandelt. Nach einigen Tagen fällt das Überbleibsel der Zecke von alleine ab. Keine Angst: der Kopf wandert nicht in den Körper des Hundes oder der Katze.

„Barf to go“ – K9 Natural Hundefutter

Barfen: Biologisch artgerechtes Rohes Futter, ist die Fütterung von Hunden und Katzen mit rohem Fleisch, rohem Gemüse und Knochen. Die Besitzer versuchen die natürliche Ernährung Ihres Tieres zu imitieren, ähnlich wie die der Wölfe, die nun einmal Allesfresser sind. Vorteile des Barfens sind u.a. keine Zusatzstoffe, die Kiefer und Zähne werden gefördert, Nahrungsmittel können individuell je nach Wunsch des Tieres zusammengestellt und angepasst werden. Zu den Nachteilen gehören: Gefahr von Verstopfung und Salmonellen, die Lagerung von rohem Fleisch, Fisch und Gemüse ist nur bedingt möglich. Hinsichtlich dieser Probleme wurde von neuseeländischen Futtermittelherstellern das Produkt K9 Natural Hundefutter entwickelt. Das Qualitätsprodukt besteht zu 100 Prozent aus natürlichen, ausgewogenen Nährstoffen. K9 verwendet für die Herstellung 85% frisches Fleisch, Knochen und Blut. Außerdem enthalten sind 15% frische Früchte und Gemüse, ganze Eier, Knoblauch und Dorschleberöl. All dies sind Inhaltsstoffe, die der Wolf, aber auch der Hund in der freien Natur vorfinden kann. Mit K9 Hundefutter bekommt der Hund ausschließlich das, was die Natur für ihn vorsieht und bereithält.

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