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Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß und kann mit 35 Euro Geldbuße zur Kasse gebeten werden.

Das Gesetz (StVo § 23) schreibt vor, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt werden darf. Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Das bedeutet, dass der Hund während der Fahrt so gesichert sein muss, dass Fahrer und Insassen nicht zu schaden kommen. Schon ein mittelgroßer Hund mit 20 Kilo Gewicht entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne. Der Hund muss also in ein Geschirr und entsprechend befestigt werden.

„Die billigen Autogeschirre erfüllen Ihren Zweck leider nicht“, so der erfahrene Auto Mitfahrer und Westi „Donald“, „weil die Plastikschnallen bei einem Aufprall zerbrechen wie Streichhölzer und wir Hunde lediglich angebunden und nicht gesichert sind.“

Wirklich sicher ist seiner Meinung nach ein nur Autogeschirr mit Metallschnallen und Spezialösen, das direkt mit dem Sicherheitsgurt verbunden ist. „Wer wirklich ganz sicher gehen will, dass er sich selbst, die Familie und uns Vierbeiner am optimalsten schützt, sollte immer ein Autosicherheitsgeschirr mit TÜV-Zeichen auswählen und es ordnungsgemäß anwenden. Diese Lösung erspart bei einem Unfall Diskussionen mit der Haftpflicht-Versicherung.“ Das kostet etwa 70 Euro.

Eine Antwort

  1. Ich habe gehört, dass es ab 1.1.2008 eine allg. Gurtpflicht für Hunde geben soll. Aber ich sehe, dass stimmt gar nicht. Die „Pflicht“ gibt’s ja eigentlich schon immer, wie ich hier lese..

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