Wenn der Frühling kitzelt und es Hund und Herrchen nach den langen Wintermonaten wieder in die freie Natur zieht, erfreuen sie sich wieder ungestört durch das langsam aufkommende Grün zu streifen.
Doch die Idylle trügt, es ist Brut- und Setzzeit und damit herrscht Leinenzwang im Wald und in der freien Natur. Die Zeit umfasst in den meisten Bundesländern den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli.
Was ist die Brut und Setzzeit?
In dieser Zeit werden junge Wildtiere wie kleine Kitze oder Hasenjungen geboren. Ebenso beginnen bodenbrütende Vögel ihre Eier zu legen.
Warum der Leinenzwang?
Die jungen Wildtiere sind einem umherstöbernden Hund hilflos ausgeliefert. Selbst wenn dieser ihnen keinen Schaden zufügt kann es passieren, dass durch den Hundegeruch die Elterntiere ihren Nachwuchs verstoßen. Die Vögel werden von ihrem Gelege vertrieben und die Eier können auskühlen oder von anderen Raubtieren vor der Rückkehr der Eltern gefressen werden.
Werden trächtige Tiere von einem Hund gehetzt, so kann dieser Stress und die körperliche Belastung eine Früh- oder sogar Totgeburt nach sich ziehen.
Gibt es Strafen?
Ja, es können Geldbußen verhängt werden. Handelt es sich nur um einen Verstoß sind meist kleinere Beträge als Bußgeld fällig, ist allerdings ein Wildtier nachweislich zu Schaden gekommen können vier bis fünfstellige Bußgelder herangezogen werden.
Was kann ich tun?
Gehe mit Deinem Hund an der Leine spazieren. Mit einer Schleppleine kannst Du Deinem Hund mehr Freiraum schaffen. Es gibt diese Leinen in verschiedenen Längen (5m, 8m, 10m, 15m und 20m) und Ausführungen. In diesem Radius kann sich Dein Hund dann gesichert bewegen ohne den Wildtieren nachstellen zu können.
Hast Du Angst, Dein Hund sei nicht genug ausgelastet?
Übe doch das Abruftraining an der Schleppleine oder beginne mit Dummytraining. Eine weitere Möglichkeit sind Futterdummys oder Leckerliesuchspiele für unterwegs. Durch die Mischung aus Spaziergang und Training wird Dein Hund trotz Leinenzwang entspannt und kann Dich ausgelastet durch Deinen Alltag begleiten.
Vgl. www.vdh.de