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Hundehaltung in Deutschland

Dass die Kommunen in Deutschland für die Haltung eines Hundes eine Hundesteuer erheben, dürfte den meisten bekannt sein. Doch wussten Sie, dass jedes Bundesland eigene Vorschriften für das Führen und Halten von Hunden hat? Es gibt keine einheitlichen Hundegesetze in Deutschland. Nun ja, das stimmt so nicht ganz – keine allgemeine Regel ohne Ausnahme. Es gibt ein „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (HundVerbrEinfG), welches für die ganze Bundesrepublik gilt. Es dient einigen Hundeverordnungen als Basis, um die Hundehaltung zu regeln.

Wie der Name schon verrät, betrifft das HundVerbrEinfG ausschließlich gefährliche Hunde, die im Volksmund meist als Kampfhunde bezeichnet werden. Im Gesetzestext sind diverse Hunderassen aufgelistet, bei denen der Gesetzgeber prinzipiell eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampf- und Aggressionsbereitschaft des Tieres vermutet.
Hierzu gehören Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen. Diese Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Besitzt jemand schon einen solchen Hund, unterliegt er strengen Hundehalterregeln, die in einer Länder- oder Gemeindeverordnung festgehalten sind.

Die Rechte und Pflichten der Hundehalter

In den meisten Hundeverordnungen wird zwischen Kampfhunden und gefährlichen Hunden unterschieden. Als Kampfhunde gelten in den meisten Bundesländern die Hunderassen, die im Bundesgesetz aufgelistet sind. Daher spricht man auch oft von Listenhunden. Darüber hinaus sind in manchen Verordnungen weitere Rassen aufgeführt, bei denen ebenfalls angenommen wird, sie seien von ihrem Wesen her gefährlich. Sollte der Hundehalter jedoch das Gegenteil nachweisen können, zum Beispiel durch die Erbringung eines Sachkundenachweises, dann ist er von den verschärften Hundehaltervorschriften befreit.

Viele Landeshundegesetze enthalten auch spezielle Kriterien, die es den Behörden erlauben, jeden Hund als gefährlich einzustufen – auch einen Chihuahua. Gilt ein Hund als gefährlich, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, um ihn halten zu dürfen. In den meisten Fällen gelten mindestens folgende Vorschriften für die Haltung eines gefährlichen Hundes:

  • Halter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis, dass der Hund ungefährlich ist und der Halter über die erforderliche Sachkunde verfügt
  • Führungszeugnis vorlegen und/oder „zuverlässig“ i.S.d. Hundegesetzes sein
  • Registrierung des Halters und Hundes
  • Leinenpflicht im öffentlichen Raum

Viele Hundeexperten, Tierschutzorganisationen und -verbände kritisieren, dass die Behörden bestimmte Hunderassen unter einen Generalverdacht stellen. Sie verweisen darauf, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass manche Hunderassen von Natur aus gefährlich sind. Dieser Sichtweise haben einige Landesregierungen Rechnung getragen, indem Sie diverse Pflichten allen Hundehaltern auferlegt haben – zum Beispiel den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Was einigen als „Abzocke“ erscheint, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als sinnvolle Anschaffung.

Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung

Bisher haben nur Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hamburg sämtliche Hundehalter dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abzuschließen. In den übrigen Ländern gibt es diese Versicherungspflicht meist nur für gefährliche Hunde und Listenhunde. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist jedoch für jeden Hundebesitzer eine vernünftige Anschaffung, weil auch der kleinste Vierbeiner großen Schaden anrichten kann.

So wurde beispielsweise einer Frau, die sich beim Sturz über eine schlafende Schäferhündin schwer verletzt hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugesprochen. Der Schaden hat nichts damit zu tun, dass die Hundehalterin unvorsichtig oder der Hund gefährlich war – es war einfach Pech. Selbst wenn den Tierhalter keine Schuld trifft, ist er stets schadenersatzpflichtig. Im Falle von schweren Personen- und Sachschäden kann dies extrem teuer werden. So gesehen ist eine Hundehaftpflicht für beide Seiten von Vorteil. Sie stellt sicher, dass die Geschädigten Leistungen erhalten und schützt Hundehalter vor ruinösen Schadenersatzforderungen. Mit einem solchen Versicherungsschutz ist das Gassi gehen gleich sehr viel unbeschwerter – für alle beteiligten Zwei- und Vierbeiner.

8 Antworten

  1. Ich halte es für wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung in alle Bundesländer einzuführen. Ich lebe in Berlin. Hier gibt es diese Gesetzgebung schon seit 2011. Leider halten sich nicht alle Hundebesitzer an diese Regelung (Quelle: http://www.hundehaftpflichttest.de/2013/02/25/hundehaftpflicht-in-berlin/). Ich erlebe oft, dass Hunde sich gegenseitig beißen. Die folgenden Tierarzt Kosten sind hoch. Wer bezahlt dann den Schaden? Was leider aber fehlt ist, dass die Länder sich ebenso für die Hundehalter einsetzen. Es wird verlangt, dass Steuern und die Versicherung bezahlt werden, aber im Gegenzug gibt es kaum freie Plätze an denen die Hunde frei laufen und spielen können. Auch Hundestationen gibt es so gut wie gar nicht in Berlin. Da muss man sich nicht wunder, wenn überall Haufen herumliegen.

  2. Wie sieht das aus wenn man einen nicht listen hund hat und einem von der Behörde unterstellt wird man hätte ein Gefährlichen hund den man an hand Lichtbildern einen dna test’s unterziehen möchte!!?
    Und ich mich genötigt und erpresst fühle erhöhte Steuern zu zahlen ….!?

  3. Wir hatten auch schon vor Einführung der gesetzlichen Pflicht die Hundehaftpflicht. Wie schnell es gehen kann, dass der Hund sich los reißt und mal über die Straße rennt, weiß sicher jeder. Und wie hoch die Schäden bei Verkehrsunfällen ausfallen können, ist wohl auch allgemein bekannt. Ich kann also nur sagen, Daumen hoch für die Verpflichtung. Allerdings müsste sie auch kontrolliert werden und das schaffen viele Kommunen eben nicht. Da ist nicht einmal klar, wie viele Hunde tatsächlich in der Stadt leben, weil nicht einmal die Hundesteuer korrekt erfasst und überprüft werden kann.

  4. Was in dem Beitrag leider nicht erwähnt wird, die Pflicht zur Haftpflicht für den Hund gilt mittlerweile in mehr Bundesländern als oben erwähnt. So ist die Pflicht seit Beginn 2016 auch in Schleswig Holstein zwingend. Hier schön nachzulesen: https://www.die-hundehaftpflicht.de/hundehaftpflicht-pflicht/

    Dadurch ergeben sich also bereits 6 Bundesländer mit der zwingenden Hundehaftpflicht für Hundehalter. Unabhängig davon finde ich eine Hundehaftpflicht von haus aus sinnvoll und würde diese jedem empfehlen. Meine Meinung!

    1. Hallo Michael,

      vielen Dank für die Ergänzung der Bundesländer. Unser Ursprungstext war (siehe Datum oben) von 2013 – seither hat sich wieder etwas getan.

      Viele Grüsse Krümel

  5. Egal ob Pflicht oder nicht, ich finde eine solche Versicherung unglaublich wichtig und es sollte für jeden Hundebesitzer außer Frage stehen, ob man eine solche Versicherung abschließt oder nicht.

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